Selbstfahrende Autos werden erst über Deutschlands Straßen rollen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es erlauben. Die Bundesregierung hat den gesetzgeberischen Handlungsbedarf rund um das Thema autonomes Fahren erkannt und Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Strategiepapier ausarbeiten lassen.
Darin formuliert der Minister das Ziel, in Deutschland das innovationsfreundlichste Straßenverkehrsrecht weltweit einzuführen. Einen der Kernpunkte unter den offenen Fragen umreißt das Dokument konkret. So soll der Fahrer bzw. Nutzer eines selbstfahrenden Autos bei Verkehrsunfällen von der Haftung ausgenommen werden können. Die Software würde damit einem menschlichen Fahrer gleichgestellt, wenn das Auto in einen Unfall verwickelt wird. Hier zeigen sich bereits unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Regierung. Justizminister Mass lehnt die Übertragung der Haftung auf eine Maschine in einer ersten Stellungnahme ab. Bisher entschieden Gerichte fallweise über die Haftung bei Unfällen, in denen Fahrassistenz-Systeme beteiligt sind, Maas will es dabei belassen.
Eine Alternative wäre die Übertragung der Haftung an den Hersteller des Autos bzw. der Software. In der Diskussion ist in dem Zusammenhang auch der Vorschlag des Fraunhofer-Instituts, alle selbstfahrenden Autos mit einer „Black Box“ auszustatten, damit jeder Zusammenstoß lückenlos aufgeklärt werden kann.
Ethische Leitlinien für Software festlegen
Weiterhin stellt das Papier aus dem Verkehrsministerium in Aussicht, dass eine eigens eingesetzte Kommission ethische Leitlinien zur Architektur der Software-Algorithmen definieren soll. Zwar erklärt die Autoindustrie, die Software autonomer Systeme so vorausschauend und unfallvermeidend wie möglich zu programmieren. Dennoch soll ein Gremium insbesondere die Frage klären, wie ein Algorithmus in unvorhergesehenen Situationen entscheidet. Als oberstes moralisches Motto gab der Minister den Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft mit auf den Weg: „Sachschaden vor Personenschaden“.
Ein weitere dringende Herausforderung sieht das Ministerium in der Ausweitung der Testmöglichkeiten für selbstfahrende Fahrzeuge. Bisher ist der Testbetrieb nur auf ausgewählten Autobahnabschnitten möglich. Künftig sollen die Hersteller neue Modelle auch im Stadtverkehr testen dürfen.
(Foto: Markus Daams / Flickr / CC BY 2.0 rel=“nofollow“)